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Trauer ist der Preis,
den wir für die Liebe zahlen.
Konigin Elizabeth II
Im Trauerfall
Wir sprechen unser Mitgefühl aus und wünschen viel Kraft und Geduld für die kommende Zeit.
Ist der Tod eines Angehörigen eingetreten, gibt es zunächst nur zwei Dinge, die Sie umgehend erledigen sollten:
- Ist der Angehörige zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Der Totenschein muss bei dem Verstorbenen bleiben. Wenn der Angehörige in einem Krankenhaus, Heim oder Hospiz verstorben ist, wird der Tod dort bescheinigt.
- Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen zur Seite, erledigen weitere Formalitäten, beantworten Ihre Fragen und planen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte.
Wichtige Dokumente
Um einen Sterbefall zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen:
- den gültigen Personalausweis oder die Meldebestätigung der verstorbenen Person
- die Todesbescheinigung (liegt Ihnen nur bei Ableben zu Hause vor)
Außerdem abhängig vom Familienstand Ihres Angehörigen:
- ledig: die Geburtsurkunde
- verheiratet: die Heiratsurkunde
- geschieden: die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
- verwitwet: die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Für die weiteren organisatorischen Schritte helfen uns dann:
- Versichertennummer der jeweiligen Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- weitere Versicherungsunterlagen zur Abmeldung
- wenn vorhanden Graburkunde/ Grabnummer
Was wir für Sie tun
Unser Anliegen ist es, den verstorbenen Menschen von dem Zeitpunkt des Ablebens bis zur Beisetzung in Würde zu begleiten.
Auch stehen wir den Angehörigen über diesen Tag hinaus unterstützend zur Seite.
Zu Beginn kümmern wir uns um die erste Versorgung am Sterbeort, das Einkleiden und Einbetten in den Sarg, Überführungen zum Aufbahrungsort sowie zum Bestattungsort.
Es ist wichtig, den Tod eines Angehörigen allen Institutionen mitzuteilen, mit denen der Verstorbene in Kontakt stand.
Gerne übernehmen wir den Großteil des Schriftverkehrs für Sie, um Sie zu entlasten.
Zu den erforderlichen Formalitäten, die wir Ihnen unter anderem abnehmen können, zählen das Abholen der Todesbescheinigung im Krankenhaus oder Altenheim, die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, die Abmeldung der Rente und die Beschaffung der Genehmigungen für eine Feuerbestattung.
Um das Leben der verstorbenen Person zu ehren und zu feiern organisieren wir nach Ihren Wünschen die Trauerfeier.
Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, so dass jede Feier individuell und persönlich gestaltet werden kann.
Ihrer Phantasie werden bei uns keine Grenzen gesetzt, wenn es um Dekoration, musikalische Begleitung und Austragung der Trauerfeier geht.
Ob Blumen-Arrangements oder ausgefallene Dekorationsartikel, es soll die Persönlichkeit der verstorbenen Person widergespiegelt werden.
Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch um Terminabsprachen mit Rednern und Behörden sowie um Gestaltung von Drucksachen wie Traueranzeigen, Trauerbilder, Karten und Danksagungen.
Bestattungsarten
In unserem Leistungsangebot haben Sie die Freiheit, jede Bestattungsart zu wählen, die gemäß dem deutschen Bestattungsrecht möglich ist.
Ganz klassisch sind Erd- und Feuerbestattung.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beerdigung in einem Sarg auf dem Friedhof.
Die Feuerbestattung beinhaltet die Kremierung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung in einer Urne.
Darüber hinaus ermöglichen wir auch Baumbestattungen, Seebestattungen oder ein Verstreuen der Asche in den Schweizer Bergen. Zusätzlich bieten wir auch unkonventionellere Bestattungsarten, wie die Edelsteinbestattung, an, die wir für Sie in den deutschen Nachbarländern arrangieren können.
Zögern Sie nicht, uns nach den verschiedenen Möglichkeiten zu fragen oder uns Ihre individuellen Wünsche darüber hinaus mitzuteilen.
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