Sterbefall

Der Tod eines Menschen verändert von einem Moment auf den anderen alles. In dieser Situation fällt es oft schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Genau deshalb sind wir für Sie da.
Vom ersten Anruf bis zur Beisetzung begleiten wir Sie mit Zeit, Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Wir nehmen Ihnen organisatorische Aufgaben ab, beantworten Ihre Fragen und stehen Ihnen in jedem Schritt zuverlässig zur Seite.

Was ist im Sterbefall zuerst zu tun?

Unmittelbar nach einem Todesfall gibt es zunächst nur zwei wichtige Schritte.

1. Den Tod feststellen lassen

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, verständigen Sie bitte den Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder – falls erforderlich – den Rettungsdienst unter 112. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
Ist der Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung dort veranlasst.

2. Kontaktieren Sie uns

Sobald Sie dazu bereit sind, rufen Sie uns an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter 089 38377071 und besprechen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.
Wir kümmern uns um die würdevolle Überführung des verstorbenen Menschen, übernehmen sämtliche Formalitäten und begleiten Sie bei allen Entscheidungen rund um die Bestattung. Dabei nehmen wir uns die Zeit, die Sie brauchen – persönlich bei uns, bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch telefonisch.

Die nächsten Schritte

Nach dem ersten Kontakt planen wir gemeinsam den weiteren Ablauf.
In einem persönlichen Gespräch sprechen wir über Ihre Wünsche sowie die Vorstellungen des verstorbenen Menschen. Gemeinsam gestalten wir eine individuelle Abschiedsfeier und klären alle organisatorischen Fragen – von der Wahl der Bestattungsart bis hin zur Trauerfeier und Beisetzung.
Auch sämtliche Formalitäten übernehmen wir für Sie. Dazu gehören unter anderem die Beurkundung des Sterbefalls sowie die Kommunikation mit Behörden, Friedhöfen, Versicherungen und weiteren Institutionen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir zunächst folgende Dokumente:

Außerdem abhängig vom Familienstand Ihres Angehörigen:

Für die weiteren organisatorischen Schritte brauchen wir dann:

Sollten einzelne Dokumente nicht sofort auffindbar sein, ist das kein Grund zur Sorge. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterlagen benötigt werden und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei deren Beschaffung.

Wir sind an Ihrer Seite

Jeder Abschied ist so individuell wie der Mensch selbst. Deshalb hören wir Ihnen zu, nehmen Ihre Wünsche ernst und begleiten Sie mit größter Sorgfalt durch diese besondere Zeit.
Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Abschied von einem geliebten Menschen.
Sie erreichen uns Tag und Nacht – auch an Sonn- und Feiertagen. Im Trauerfall sind wir jederzeit für Sie da.

Häufige Fragen rund um den Trauerfall

Sie müssen nicht sofort nach dem Todesfall eine Entscheidung treffen. Zunächst muss die ärztliche Leichenschau erfolgen. Anschließend sollten Sie uns möglichst zeitnah kontaktieren, damit wir in Ruhe die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen und die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Fristen organisieren können.

In Bayern darf ein Verstorbener in der Regel bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, damit Sie in Ruhe und im vertrauten Umfeld Abschied nehmen können. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Leichenschau erfolgt ist. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit einfühlsam zur Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten und Fristen.

Für die Organisation der Bestattung benötigen wir je nach Situation verschiedene Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise der Personalausweis des Verstorbenen und die Personenstandsurkunde. Auch Unterlagen zur Renten- oder Krankenversicherung können hilfreich sein. Wenn Ihnen etwas fehlt, helfen wir Ihnen gerne dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.

Grundsätzlich müssen die sogenannten Bestattungspflichtigen für die Bestattung sorgen. Wer letztlich die Kosten trägt, kann jedoch von der familiären und finanziellen Situation abhängen. Wir besprechen die Kosten transparent mit Ihnen und informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn die Kosten für Sie nicht tragbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Hilfen in Betracht kommen.

Es ist möglich, dem Verstorbenen persönliche Gegenstände als Abschiedsgruß in den Sarg zu legen – beispielsweise einen Brief, ein Foto oder einen kleinen persönlichen Gegenstand. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir beraten Sie, was möglich ist und was Sie Ihrem Angehörigen mitgeben können.

In der Regel ist es nicht gefährlich, einen Verstorbenen zu berühren. Wenn Sie sich von Ihrem Angehörigen verabschieden und ihm noch einmal nahe sein möchten, können Sie dies grundsätzlich tun. Anders stellt es sich dar, wenn die Person an meldepflichtigen Krankheiten verstorben ist. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns jederzeit an.

Die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab. Gesetzlich ist keine feste Anzahl an Tagen vorgeschrieben, jedoch haben sich in der Praxis gewisse Richtwerte entwickelt. Grundsätzlich kann im Todesfall eines nahen Angehörigen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen, sofern dieser nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Als angemessen gelten in der Regel bis zu zwei Tage Sonderurlaub, wenn ein sehr enges Verhältnis besteht, etwa zum Ehepartner, Kind oder zu den Eltern. Bei entfernteren Verwandten wie Großeltern oder Schwiegereltern besteht hingegen in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub.

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Häufige Fragen rund um den Trauerfall

Sie müssen nicht sofort nach dem Todesfall eine Entscheidung treffen. Zunächst muss die ärztliche Leichenschau erfolgen. Anschließend sollten Sie uns möglichst zeitnah kontaktieren, damit wir in Ruhe die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen und die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Fristen organisieren können.

In Bayern darf ein Verstorbener in der Regel bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, damit Sie in Ruhe und im vertrauten Umfeld Abschied nehmen können. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Leichenschau erfolgt ist. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit einfühlsam zur Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten und Fristen.

Für die Organisation der Bestattung benötigen wir je nach Situation verschiedene Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise der Personalausweis des Verstorbenen und die Personenstandsurkunde. Auch Unterlagen zur Renten- oder Krankenversicherung können hilfreich sein. Wenn Ihnen etwas fehlt, helfen wir Ihnen gerne dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.

Grundsätzlich müssen die sogenannten Bestattungspflichtigen für die Bestattung sorgen. Wer letztlich die Kosten trägt, kann jedoch von der familiären und finanziellen Situation abhängen. Wir besprechen die Kosten transparent mit Ihnen und informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn die Kosten für Sie nicht tragbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Hilfen in Betracht kommen.

Es ist möglich, dem Verstorbenen persönliche Gegenstände als Abschiedsgruß in den Sarg zu legen – beispielsweise einen Brief, ein Foto oder einen kleinen persönlichen Gegenstand. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir beraten Sie, was möglich ist und was Sie Ihrem Angehörigen mitgeben können.

In der Regel ist es nicht gefährlich, einen Verstorbenen zu berühren. Wenn Sie sich von Ihrem Angehörigen verabschieden und ihm noch einmal nahe sein möchten, können Sie dies grundsätzlich tun. Anders stellt es sich dar, wenn die Person an meldepflichtigen Krankheiten verstorben ist. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns jederzeit an.

Die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab. Gesetzlich ist keine feste Anzahl an Tagen vorgeschrieben, jedoch haben sich in der Praxis gewisse Richtwerte entwickelt. Grundsätzlich kann im Todesfall eines nahen Angehörigen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen, sofern dieser nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Als angemessen gelten in der Regel bis zu zwei Tage Sonderurlaub, wenn ein sehr enges Verhältnis besteht, etwa zum Ehepartner, Kind oder zu den Eltern. Bei entfernteren Verwandten wie Großeltern oder Schwiegereltern besteht hingegen in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub.

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